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Seefunk Weiss - Seefunkausbildung und Seefunklehrgänge zum Erwerb von Seefunkzeugnissen

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI

Das SRC als Ersatz für die bisherigen UKW-Zeugnisse berechtigt zum Bedienen der UKW-Seefunkanlagen einschl. GMDSS weltweit auf  nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (NON-SOLAS-Schiffen). Es berechtigt  nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk!

Das UBI (neu seit dem 01.01.2003) berechtigt zum Bedienen der  UKW-Anlage auf einer Schiffsfunkstelle (nicht Seefunkstelle) und  zur Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk auf den Wasserstrassen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstrassen und Seeschifffahrtsstrassen  "binnenwärts der Grenze der Seefahrt".
Mindestalter:  Vollendung des 15. Lebensjahres.
Das UBI ist unbefristet  gültig.

Lehrgangsinhalt/Prüfungsanforderungen:

Theoretischer/
schriftlicher Teil:

Kenntnisse des Binnenschifffahrtsfunks mit Verkehrsarten und Rangfolge, Funkstellen, Frequenzen, ATIS, Bestimmungen,  technische Kenntnisse

  • Beantwortung eines Fragebogens mit 34 Fragen aus insgesamt 198 mit unterschiedlicher Bewertung  in max. 60 Minuten. Zum Bestehen muss mindestens 80 % der möglichen Punktzahl erreicht werden.

 

 

Praktischer Teil:

  • Fehlerfreie Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits-  und Sicherheitsmeldungen in deutscher Sprache in  höchstens 5 Minuten
  • Praktische übungen im Binnenschifffahrtsfunk,  Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
  • Bedienung der Sprechfunkanlage einer Schiffsfunkstelle

Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 15 Minuten  - 2 bis 3 Aufgaben - nicht überschreiten.
Die Prüfung  ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen ausreichende Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen sind.  

 

 

Kosten der Prüfung:

Zulassung zur Prüfung 

€ 17,50

Abnahme der Prüfung

€ 35,00

Ausstellung des Zeugnisses

€ 17,50

Zusätzlich sind die Reisekosten der Prüfungskommission zu zahlen.

Prüfungsbehörde:

Die "Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz (http://www.wsv.de/fvt) hat Prüfungsausschüsse eingerichtet. Sie stehen vorrangig Prüfungsbewerbern aus der Berufsschifffahrt  zur Verfügung. Bewerber aus der Sportschifffahrt wenden sich an den Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband  (DSV), deren Prüfungsausschüsse für Funkbetriebszeugnisse des Seefunkdienstes  auch für die Abnahme von Prüfungen zum Erwerb des UBI tätig werden.  

Hinweis:

UKW-Sprechfunkzeugnisse, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt  worden sind, gelten unbeschränkt weiter zur Ausübung des Seefunkdienstes und Binnenschifffahrtsfunks!

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