|
Ergänzungsprüfungen zum UBI
Alle Inhaber von Seefunkzeugnissen, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt wurden, sind nach wie vor berechtigt, am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen!
Vom SRC und LRC zum UBI
|
Für die Inhaber von Seefunkzeugnissen SRC und LRC besteht die Möglichkeit, das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) durch eine Ergänzungsprüfung zu erwerben.
|
Vom GOC und ROC zum UBI
|
Für die Inhaber des Allgemeinen Betriebszeugnisses für Funker (GOC) und des Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses für Funker (ROC), die nach dem 31.12.2002 erworben wurden, gelten die gleichen Regelungen wie beim LRC und SRC.
|
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung:
Theoretischer/ schriftlicher Teil: |
- Kenntnisse des Binnenschifffahrtsfunks mit Verkehrsarten und Rangfolge, Funkstellen, Frequenzen, ATIS, Bestimmungen, technische Kenntnisse
- Beantwortung eines Fragebogens mit 10 Fragen aus insgesamt 130 nach dem Multiple-Choice-Verfahren (jeweils 4 Antworten, nur eine ist richtig) mit unterschiedlicher Bewertung in max. 30 Minuten.
Zum Bestehen müssen mindestens 8 Fragen (80%) richtig sein.
|
Praktischer Teil: |
- Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer
15 Minuten - 2 bis 3 Aufgaben - nicht überschreiten.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen ausreichende Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen sind.
|
Kosten der Prüfung: |
Zulassung zur Prüfung
|
€ 17,50
|
Abnahme der Prüfung
|
€ 35,00
|
Ausstellung des Zeugnisses
|
€ 17,50
|
|
Hinweis:
Seefunkzeugnisse, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt worden sind, gelten unbeschränkt weiter zur Ausübung des Seefunkdienstes und Binnenschifffahrtsfunks!
|
|