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Beschränkt gültiges (UKW-) Funkbetriebszeugnis (SRC)
Das SRC (neu seit dem 01.01.2003 als Ersatz für die bisherigen UKW-Zeugnisse) berechtigt zum Bedienen der UKW-Seefunkanlagen einschl. GMDSS weltweit auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (NON-SOLAS-Schiffen). Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk! Mindestalter: Vollendung des 15. Lebensjahres. Das SRC ist unbefristet gültig.
Lehrgangsinhalt/Prüfungsanforderungen:
Theoretischer Teil:
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Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes mit Verkehrsarten, Funkstellen, Funkzeugnisse, Frequenzen, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr, Antennen, GMDSS und öffentlicher Seefunkdienst.
- Der neue SRC-Fragenkatalog enthält 180 Fragen statt der bisher 257. Jede Frage enthält 4 Antworten, von denen nur eine richtig ist. Es gibt 12 verschiedene Prüfungs-Fragebögen mit jeweils 24 Fragen. Von den 24 Antworten müssen mindestens 19 (80 %) richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist nicht mehr möglich.
- Schriftliche Aufnahme einer englischen Meldung und Übersetzung ins Deutsche und anschliessend schriftliche Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische, beides aus dem Seefunkdienst jeweils in max. 15 Minuten.
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Praktischer Teil:
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Eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, der Betriebsverfahren, Bedienung einer Seefunkstelle, Aussenden eines Digitalen Selektivrufs (DSC), Verkehrsabwicklung im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr und Funkverkehr mit Küstenfunkstellen in englischer Sprache.
- Erledigung von vier Pflichtaufgaben mit der Möglichkeit eines zweiten Versuchs
- Aus dem Bereich "Sonstige Fertigkeiten" sind drei Aufgaben zu lösen, von denen mindestens zwei mit ausreichend bewertet sein müssen.
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Kosten der Prüfung beim DSV und DMYV ab 01.01.2022: 127,88 €
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