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Ergänzungsprüfungen zum SRC und LRC
Alle Inhaber von Seefunkzeugnissen, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt wurden, sind nach wie vor berechtigt, am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen!
Vom SRC zum LRC
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Inhaber des SRC können durch eine Ergänzungsprüfung das LRC erwerben. Hierzu ist im schriftlichen Teil die Beantwortung des Fragebogens Teil II für das LRC und im praktischen Teil der Nachweis der Kenntnisse des Betriebsverfahrens im GMDSS für Grenzwelle/Kurzwelle sowie für Inmarsat B und C erforderlich.
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Vom UBZ I zum LRC
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Inhaber des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses I können das LRC erwerben. Prüfungsteile wie beim SRC zum LRC.
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Vom UBZ II zum SRC
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Inhaber des Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses II können durch eine Ergänzungsprüfung das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben. Hierzu ist der Nachweis englischer Sprachkenntnisse im theoretischen und praktischen Teil erforderlich.
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Vom UBI zum SRC
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Inhaber eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können durch eine Ergänzungsprüfung das SRC erwerben.
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