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Seefunk Weiss - Seefunkausbildung und Seefunklehrgänge zum Erwerb von Seefunkzeugnissen

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI

Das UBI (neu seit dem 01.01.2003) berechtigt zum Bedienen der  UKW-Anlage auf einer Schiffsfunkstelle (nicht Seefunkstelle) und  zur Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk auf den Wasserstrassen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstrassen und Seeschifffahrtsstrassen  "binnenwärts der Grenze der Seefahrt".

Mindestalter:  Vollendung des 15. Lebensjahres.

Das UBI ist unbefristet  gültig.

Lehrgangsinhalt/Prüfungsanforderungen:

Theoretischer/
schriftlicher Teil:

Kenntnisse des Binnenschifffahrtsfunks mit Verkehrsarten und Rangfolge, Funkstellen, Frequenzen, ATIS, Bestimmungen,  technische Kenntnisse

  • Beantwortung eines Fragebogens mit 22 Fragen aus insgesamt 130 nach dem Multiple-Choice-Verfahren (jeweils 4 Antworten,
  • nur eine ist richtig) mit unterschiedlicher Bewertung in max. 60 Minuten. Zum Bestehen müssen mindestens 17 Fragen (80%) richtig sein.

 

 

Praktischer Teil:

  • Fehlerfreie Aufnahme und Abgabe einer Meldung in deutscher Sprache in höchstens 5 Minuten.
  • Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk, mit Not-, Dringlichkeits- Sicherheits- und Routinemeldungen
  • Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 15 Minuten - 2 bis 3 Aufgaben - nicht überschreiten.
    Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen ausreichende Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen sind. 

 

 

Kosten der Prüfung:

Zulassung zur Prüfung 

€ 17,50

Abnahme der Prüfung

€ 35,00

Ausstellung des Zeugnisses

€ 17,50

Zusätzlich sind die Reisekosten der Prüfungskommission zu zahlen.

Prüfungsbehörde:

Die "Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz (http://www.wsv.de/fvt) hat Prüfungsausschüsse eingerichtet. Sie stehen vorrangig Prüfungsbewerbern aus der Berufsschifffahrt  zur Verfügung. Bewerber aus der Sportschifffahrt wenden sich an den Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband  (DSV), deren Prüfungsausschüsse für Funkbetriebszeugnisse des Seefunkdienstes  auch für die Abnahme von Prüfungen zum Erwerb des UBI tätig werden.  

Hinweis:

Seefunkzeugnisse, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt worden sind, gelten unbeschränkt weiter zur Ausübung des Seefunkdienstes und Binnenschifffahrtsfunks!

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