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Seefunk Weiss - Seefunkausbildung und Seefunklehrgänge zum Erwerb von Seefunkzeugnissen

31.10.2015

Neues von der Bundesnetzagentur Hamburg

Bei der für den Seefunkdienst zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg wurden die Antrags-Formblätter für die Verwaltung der See- und Schiffsfunkstellen geändert. Wer noch das viele Jahre verwendete einseitige Formblatt für die Anmeldung oder Änderung einer Seefunkstelle nach Hamburg schickte, wurde aufgefordert, die neuen mehrseitigen Anträge auszufüllen. Denn inzwischen hatte sich bei der Bundesnetzagentur einiges, wie bereits von mir in den letzten Lehrgängen angekündigt, geändert.

Seit dem 01.06.2013 ist die Nutzung der Frequenzen des Seefunkdienstes und des Binnenschifffahrtsfunks allgemein genehmigt. Deshalb wurde der Begriff „Frequenzzuteilungsurkunde“ abgeschafft. Aufgrund der Hoheitsaufgaben teilt die BNetzA jedoch nach wie vor die Nummern für See- und Schiffsfunkstellen zu, d.h. Rufzeichen, MMSI- und ATIS-Nummern, ohne die auch weiterhin eine Teilnahme an den gen. Funkdiensten nicht zulässig ist.

Die neue Urkunde trägt jetzt die Bezeichnung „Nummernzuteilung/SHIP STATION LICENCE“.

Die bisherigen Urkunden bleiben bis zu einer Beantragung einer Änderung weiterhin gültig. Ein Austausch gegen neue Nummernzuteilungsurkunden ist nicht vorgesehen.

In den neuen Anträgen zur Ausstellung der SHIP STATION LICENCE wird nur noch die Anzahl der an Bord installierten Sende-Funkanlagen (Gerätebestand) für die zu nutzenden Frequenzbereiche angegeben, nicht mehr Hersteller, Typ und Zulassungsnummer. Es bleibt jedoch dabei, dass nur zugelassene oder ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Funkanlagen eingesetzt werden dürfen. Allerdings sind Empfänger, wie z.B. NAVTEX, AIS-Empfänger und weitere Geräte ohne Sendeeinrichtung, nicht anzugeben.

Es wird empfohlen, alle Sendefunkanlagen einschließlich Ortungsfunkanlagen und Funkbaken zur Kennzeichnung einer Notposition in die SHIP STATION LICENCE mit aufnehmen zu lassen, weil diese von ausländischen Verwaltungen weltweit als Dokument zur Legitimation der See- oder Schiffsfunkstelle anerkannt wird. Zusätzlich werden diese Angaben bei der Internationalen Fernmeldeunion in Genf und der Seenotleitstelle (MRCC) in Bremen gespeichert, damit im Seenotfall entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Welche Anträge wurden neu eingeführt? Es sind 3 verschiedene Anträge mit mehreren Seiten zum Ausfüllen und 2 Seiten mit den Erläuterungen. Diese Anträge sind bei der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de/seefunk kostenlos herunterzuladen oder sogar online auszufüllen und (wegen der Unterschriften) für die Absendung per Post auszudrucken bzw. zu speichern.

Folgende neue Anträge sind vorhanden:

  1. Für die erstmalige Zuteilung von Nummern:

    Antrag auf Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks Rufzeichen, MMSI und ATIS für die Sportschifffahrt (SHIP STATION LICENCE)
     
  2. Für die Änderung einer Zuteilung von Nummern, Änderungen der Anschrift, zum Schiff, Funkausrüstung, Art des Funkverkehrs usw. (nicht bei Verkauf des Schiffes):

    Anzeige über Änderung einer Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks, sofern es sich nicht um eine Rechtsnachfolge oder die Zuteilung von neuen Nummern handelt.
     
  3. Bei Übernahme/Kauf eines Schiffes mit den bisherigen zugeteilten Nummern:

    Antrag auf Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks (Übertragung der Zuteilung auf Rechtsnachfolger)

Und zum Schluss noch etwas Erfreuliches: Die Kosten wurden gesenkt. Seit etwa 2005 kostete die Erstausfertigung der Frequenzzuteilungsurkunde 130,00 €, jede Ausfertigung einer geänderten Urkunde 60,00 €. Die seit Jahrzehnten geforderten monatlichen Gebühren wurden jedoch zunächst ausgesetzt und dann abgeschafft. Aufgrund der jetzt gültigen Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) werden folgende Gebühren erhoben:

D.12

Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen einer SHIP STATION LICENCE

51,00 €

D.13

Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer bestehenden SHIP STATION LICENCE

43,00 €

  

 

 

 

Quelle: Bundesnetzagentur Hamburg

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