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Seefunk Weiss - Seefunkausbildung und Seefunklehrgänge zum Erwerb von Seefunkzeugnissen

Was ist GMDSS?

Global Maritime Distress and Safety System (Weltweites Seenot- und Sicherheits Funksystem für die Schifffahrt)

Was bietet GMDSS?

Das GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Kommunikation  in Notfällen. Es erlaubt die parallele Nutzung von terrestrischem und Satelliten-Funk, verwendet den digitalen Selektivruf zur Alarmierung und ersetzt das Morse-Verfahren durch das Fernschreib-Verfahren. Die Alarmierung im Seenotfall ist weitgehend automatisiert. Beschlossen  auf der World Radio Conference in Genf 1974!

Wann wurde GMDSS eingeführt?

In Stufen:

ab 01.02.1992

Nutzung möglich

ab 01.02.1993

Teilweise Ausrüstungspflicht

ab 01.02.1995

Ausrüstungspflicht für neue Schiffe ab 300 BRZ

ab 01.02.1999

Ausrüstungspflicht für alle Schiffe ab 300 BRZ

Welche Ausrüstung ist zur Nutzung des GMDSS erforderlich oder  Pflicht?

Seegebiet A 1

(Küstennähe bis ca. 30 sm, UKW-Versorgung)
UKW-Anlage mit DSC

Seegebiet A 2

(Bis ca. 150 sm, Grenzwellen-Versorgung)
Grenzwellen-Funkanlage mit DSC

Seegebiet A 3

(Erde ohne Polkappen)
Grenzwellen- und Kurzwellen-Funkanlage mit DSC oder Satellitenfunkanlage

Seegebiet A 4

(nicht wie A 1 bis A 3 funktechnisch versorgt)
Grenzwellen- und Kurzwellen-Funkanlage mit DSC

Alle Seegebiete zusätzlich:

Satelliten-Seenotfunkbaken (A 1 ggf. nur UKW-Seenotfunkbake),  Radar-Transponder, UKW-Handsprechfunkgeräte, Empfangseinrichtungen  für Schiffssicherheits-informationen.

 Wer unterliegt der Ausrüstungspflicht?

Alle Schiffe ab 300 BRZ.

Welche Bedeutung hat GMDSS für die Freizeitschiffahrt?

Obwohl für Fahrzeuge der Freizeitschiffahrt in der Regel keine Ausrüstungspflicht besteht, kommt der Einführung von GMDSS auch  bei freiwilliger Ausrüstung eine erhebliche Bedeutung in Bezug auf  die Schiffssicherheit zu. Es ermöglicht den Rettungs- und Hilfsorganisationen  im Seenotfall ein schnelleres Eingreifen.

 

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