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Was ist GMDSS?
Global Maritime Distress and Safety System (Weltweites Seenot- und Sicherheits Funksystem für die Schifffahrt)
Was bietet GMDSS?
Das GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Kommunikation in Notfällen. Es erlaubt die parallele Nutzung von terrestrischem und Satelliten-Funk, verwendet den digitalen Selektivruf zur Alarmierung und ersetzt das Morse-Verfahren durch das Fernschreib-Verfahren. Die Alarmierung im Seenotfall ist weitgehend automatisiert. Beschlossen auf der World Radio Conference in Genf 1974!
Wann wurde GMDSS eingeführt?
In Stufen:
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ab 01.02.1992
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Nutzung möglich
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ab 01.02.1993
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Teilweise Ausrüstungspflicht
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ab 01.02.1995
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Ausrüstungspflicht für neue Schiffe ab 300 BRZ
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ab 01.02.1999
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Ausrüstungspflicht für alle Schiffe ab 300 BRZ
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Welche Ausrüstung ist zur Nutzung des GMDSS erforderlich oder Pflicht?
Seegebiet A 1
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(Küstennähe bis ca. 30 sm, UKW-Versorgung) UKW-Anlage mit DSC
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Seegebiet A 2
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(Bis ca. 150 sm, Grenzwellen-Versorgung) Grenzwellen-Funkanlage mit DSC
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Seegebiet A 3
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(Erde ohne Polkappen) Grenzwellen- und Kurzwellen-Funkanlage mit DSC oder Satellitenfunkanlage
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Seegebiet A 4
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(nicht wie A 1 bis A 3 funktechnisch versorgt) Grenzwellen- und Kurzwellen-Funkanlage mit DSC
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Alle Seegebiete zusätzlich:
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Satelliten-Seenotfunkbaken (A 1 ggf. nur UKW-Seenotfunkbake), Radar-Transponder, UKW-Handsprechfunkgeräte, Empfangseinrichtungen für Schiffssicherheits-informationen.
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Wer unterliegt der Ausrüstungspflicht?
Alle Schiffe ab 300 BRZ.
Welche Bedeutung hat GMDSS für die Freizeitschiffahrt?
Obwohl für Fahrzeuge der Freizeitschiffahrt in der Regel keine Ausrüstungspflicht besteht, kommt der Einführung von GMDSS auch bei freiwilliger Ausrüstung eine erhebliche Bedeutung in Bezug auf die Schiffssicherheit zu. Es ermöglicht den Rettungs- und Hilfsorganisationen im Seenotfall ein schnelleres Eingreifen.
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