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Seefunk Weiss - Seefunkausbildung und Seefunklehrgänge zum Erwerb von Seefunkzeugnissen

30.11.2017

Seewetterberichte im neuen UKW-Rundfunknetz DAB+

Nicht nur das Antennen-Fernsehen wurde im März 2017 von analog auf digital, d.h. von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt. Auch beim UKW-Rundfunk ist eine Umstellung auf digitale Technik vorgesehen. Seit Jahren wird in Deutschland Zug um Zug ein neues UKW-Rundfunknetz in Betrieb genommen. Die Bezeichnung ist DAB+. In Schleswig-Holstein sind bereits die Sender Lübeck, Kiel und Flensburg (Fuchsberg ab 25.10.2016) in Betrieb gegangen. weiter »

 

05.10.2016, aktualisiert 06.12.2017

Deutsche Sprechfunk-Wetterberichte auf Kurzwelle

Wie bekannt, haben alle deutschen MW-Rundfunksender ihren Dienst eingestellt und seitdem gibt es auf MW auch keine Seewetterberichte mehr. Inzwischen gibt es wieder die Möglichkeit, Wetterberichte per Sprechfunk in deutscher Sprache zu empfangen, und zwar auf Kurzwelle (KW). weiter »

 

31.10.2015

Neues von der Bundesnetzagentur Hamburg

Bei der für den Seefunkdienst zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg wurden die Antrags-Formblätter für die Verwaltung der See- und Schiffsfunkstellen geändert. Wer noch das viele Jahre verwendete einseitige Formblatt für die Anmeldung oder Änderung einer Seefunkstelle nach Hamburg schickte, wurde aufgefordert, die neuen mehrseitigen Anträge auszufüllen. Denn inzwischen hatte sich bei der Bundesnetzagentur einiges, wie bereits von mir in den letzten Lehrgängen angekündigt, geändert. weiter »

 

31.10.2015

Gebührenbescheide der BNetzA für das Jahr 2011

Die Eigner der Seefunkstellen haben in den letzten Wochen einen Gebührenbescheid von der für den Seefunkdienst zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur Hamburg in Höhe von 16,59 € erhalten. Die Gebühren enthalten die Frequenznutzungsgebühr für die Seefunkstelle und den EMV-Beitrag. EMV steht für Elektro-Magnetische Verträglichkeit. Hier handelt es ich um die ermittelten Kosten für die Bearbeitung von Funkstörungen, die jährlich nachträglich ermittelt werden. weiter »

 

10.01.2015

Neues von LYNGBY RADIO

Seit dem 01.01.2015 sind bei der dänischen Küstenfunkstelle LYNGBY RADIO folgende Änderungen eingetreten:
Der Betrieb wurde vom Militär übernommen und ist seit dem keine öffentliche Küstenfunkstelle mehr, d.h. sie stellt keine Telefonverbindungen mehr ins öffentliche Netz her.
weiter »

 

08.11.2014

Die optimale Wartung der UKW-Seefunkanlage

Warum hört mein Bootsnachbar den Wetterbericht von DP07 lauter als ich? Des öfteren werde ich danach gefragt und habe aufgrund eigener Erfahrungen verschiedene Ursachen zusammengestellt. weiter »

 

20.08.2006

NAVTEX-Dienst in Deutschland

Am 29. August 2006 eröffnen der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den NAVTEX-Dienst in Deutschland. Die Sendestelle des DWD in Pinneberg strahlt die Informationen für die deutschen Seewarngebiete in Nord- und Ostsee aus. Gerichtet sind die ausgesendeten Nautischen Warnnachrichten, Wetterwarnungen, Notmeldungen usw. an die Berufs- und Sportschifffahrt. Die fachliche Zuständigkeit des NAVTEX-Dienstes liegt bei der Seewarndienstzentrale in Emden.

Die Nachrichten werden auf den Frequenzen 518 kHz in englischer (z. Z. nur für das deutsche See-warngebiet Nordsee) und auf 490 kHz in deutscher Sprache verbreitet. Zum Empfang sind spezielle NAVTEX-Empfänger erforderlich, die die Meldungen auf einem Display anzeigen oder bei Bedarf aus-drucken. Zum Bedienen eines solchen Geräts ist kein Seefunkzeugnis erforderlich, weil es sich hierbei nur um eine Empfangsfunkanlage handelt.

Die Senderkennung (B1) für Aussendungen auf 518 kHz ist „S“ und die für 490 kHz „L“. Das bedeutet, die Programmzeiten „S“ beginnen um 0300 UTC. Alle weiteren Aussendungen erfolgen dann im vierstündigen Abstand, also um 0700 UTC usw. Die Programmzeiten der Senderkennung „L“ beginnen um 0150 UTC.

Quelle:

BSH Hamburg, Auszug aus den Informationen für den mobilen Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk, Ausgabe 01.08.2006

 

17.07.2006

AIS im Nord-Ostsee-Kanal

Nach der Pressemitteilung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel vom 05.07.2006 sind Befahrungsregeln mit AIS im NOK eingeführt worden.

Ab dem 15.08.2006 müssen alle Seefahrzeuge, außer Sport- und Binnenschifffahrt, AIS-Geräte mitführen. Die AIS-Signale erlauben es der Verkehrslenkung, die Positionen der Schiffe künftig exakt und zeitaktuell zu erkennen, um die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Das neue elektronische Weg-Zeit-Diagramm ist Bestandteil des neuen Verkehrssicherungssystems am NOK.

In der Übergangszeit bis zum 15.08.2006 werden nicht mit einem AIS-Gerät ausgerüstete Schiffe ab dem 15.07.2006 zunächst unentgeltlich mobile AIS-Geräte für die Passage zur Verfügung gestellt.

Ab dem 15.08.2006 ist dieser Service dann nur noch gegen ein Entgelt von 150,00 € für die Passage möglich. Liegen zwischen dem Ein- und Ausschleusen mehr als 24 Stunden, erhöht sich das Entgelt um weitere 50,00 € je angefangene 24 Stunden.

 

11.11.2005

RegTP jetzt Bundesnetzagentur

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat am 01.07.2005 ihren Namen geändert und heißt jetzt Bundesnetzagentur für Gas und Elektrizität, Telekommunikation und Post und Eisenbahnen mit der Kurzform Bundesnetzagentur. Auch die Website wurde geändert in www.bundesnetzagentur.de.

Notwendig wurde die Änderung durch die Umsetzung der Vorgaben der EU zur Regulierung der Energienetze. Strom- und Gasnetze unterliegen jetzt, sofern es sich um Netzbetreiber mit mehr als 100 000 Kunden handelt, der staatlichen Aufsicht!

 

11.11.2005

Änderungen in der Nutzung der UKW-Seefunkkanäle

Seit dem 01.01.2004 werden von der RegTP aufgrund von internationalen Regelungen keine „alten“ UKW-Seefunkanlagen, z.B. bei Eignerwechsel,  mehr zugelassen. Wie ich bei den häufigen Nachfragen feststellen konnte, stieß diese Regelung teilweise auf Unverständnis. Was ist denn da passiert?

Die Ursache liegt in der Änderung bei der Nutzung der UKW-Kanäle wie nachstehend dargestellt:

a) Die UKW-Simplex-Kanäle 15 und 17 dienten jahrzehntelang nur dem Verkehrskreis „Funkverkehr an Bord“ mit festeingestellter Sendeleistung  von 1 Watt.  Dieser Verkehrskreis dient nur dem Funkverkehr an Bord eines Schiffes und innerhalb von Schlepp- und Schubverbänden einschl. Anlegemanöver.

Neu ist: Die Kanäle 15 und 17 sind jetzt zusätzlich für den Schiff-Schiff-Verkehr zugelassen mit einstellbarer Sendeleistung 1 oder 25 Watt.

b)Die UKW-Simplex-Kanäle 75 und 76 waren bisher als direkte Nachbarkanäle zum Kanal 16 (25 kHz-Raster) aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Neu ist: Die Kanäle 75 und 76 sind jetzt freigeschaltet mit festeingestellter Sendeleistung von 1 Watt und nur zugelassen im Schiff-Schiff-Verkehr für navigatorische Zwecke.

c)Die UKW-Duplex-Kanäle 87 und 88 werden seit 1999 für das AIS, dem automatischen Informationssystem der Berufsschifffahrt, benutzt.

Neu ist:  Durch das AIS wurden die Kanäle 87 und 88 vom Duplexbetrieb auf  Simplexbetrieb umgestellt mit dem Erfolg, dass diese beiden Kanäle auf der unteren Frequenz für den Verkehr mit Küstenfunkstellen des Revier-, Hafen-und Schiffslenkungsfunkdienst genutzt werden können, ohne dass der AIS-Betrieb auf der oberen Frequenz gestört werden kann.

Übrigens ist vorgesehen, dass auch die Sportschifffahrt in den nächsten Jahren mit dem AIS, und zwar mit einfacheren Geräten wegen des geringeren Datenaustausches, auszurüsten ist.

Die ab 01.01.2004 zugelassenen UKW-Seefunkanlagen tragen als zusätzliche Kennzeichnung neben dem Zulassungszeichen mit dem Bundesadler ein sog. „Wheelmark“ in Form eines Steuerrades. Auf jeden Fall wird empfohlen, bei Unsicherheit über die Zulassung eines Gerätes vorher bei der Bundesnetzagentur in Hamburg (ex RegTP), 040-23655-0, nachzufragen.

UKW-Seefunkanlagen mit neuer Kanalnutzung aber ohne DSC-Controller für GMDSS werden nicht mehr angeboten und zugelassen. Das bedeutet: Die neuen Anlagen dürfen nur mit GMDSS-Funkbetriebszeugnissen bedient werden,
z.B. UBZ I und II, SRC und LRC.

Gibt es noch Bestandsschutz? Ja, und zwar für die „alten“ Seefunkstellen, die keinen Eignerwechsel erfahren haben und noch UKW-Sprechfunkanlagen ohne DSC-Controller benutzen. Denn eine Umrüstungspflicht für alle Seefunkstellen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen ist bisher nicht verlangt worden. Für die Bedienung dieser Anlagen reicht noch u.a. das Allgemeine oder das UKW-Sprechfunkzeugnis.

Und zur Erinnerung: Alle Seefunkzeugnisse, die vor dem 01.01.2003 ausgestellt wurden, gelten auch für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk! Also nicht zurückgeben oder umtauschen, wenn Sie die Binnenwasserstraßen befahren möchten. Die ab 01.01.2003 ausgestellten Zeugnisse SRC und LRC haben keine Berechtigung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des zum selben Zeitpunkt eingeführten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) sind möglich.

 

 

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